Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Teilnahme am Partnerprogramm der Musenhof GmbH & Co. KG

Übersicht
1. Geltungsbereich, Änderungen der Geschäftsbedingungen
2. Vertragsgegenstand
3. Vertragsschluss
4. Partnerprogramm
5. Pflichten des Partners
6. Pflichten von Musenhof
7. Vergütung
8. Haftungsfreistellung durch den Partner; Vertragsstrafe
9. Zahlung und Abrechnungsmodalitäten
10. Sach- und Rechtsmängelhaftung
11. Haftungsbegrenzung
12. Höhere Gewalt
13. Laufzeit und Kündigung
14. Urheberrechte, Marke
15. Unabhängigkeit der Vertragspartner
16. Datenschutz
17. Abtretungsverbot, Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich; Änderungen der Geschäftsbedingungen

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme von Webseiten-Betreibern (nachfolgend "Partner" genannt) an dem Partnerprogramm der Musenhof GmbH & Co. KG, Deidesheim (nachfolgend „Musenhof“ genannt).


2. Vertragsgegenstand

Musenhof stellt unter der URL www.sep-diaet.de (nachfolgend: „SEP®-Website“ genannt) eine Plattform zur technischen Abwicklung seines Partnerprogramms zur Verfügung. Im Rahmen dieses Partnerprogramms kann ein Partner verschiedene von Musenhof angebotene Werbemittel (Banner/Buttons/Textlinks) für den Verkauf der SEP®-Produktpakete (nachfolgend „Werbemittel“ genannt) auf vom Partner betriebenen und im Rahmen des Partnerprogramms angemeldeten Webseiten (im folgenden: „Partnerseiten“ genannt) einstellen. Sofern Musenhof über diese Werbemittel Umsätze aus dem Verkauf der SEP®-Produktpakete generiert, erhält der Partner hierfür eine Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.


3. Vertragsschluss

3.1 In der Beschreibung des Partnerprogramms auf der SEP®-Website liegt kein Vertragsangebot Musenhof. Hierin liegt vielmehr lediglich die Aufforderung an potentielle Partner zur Abgabe eines Angebots mit einer oder mehreren Webseite(n) an dem Partnerprogramm teilzunehmen. Musenhof ist sodann in der Entscheidung frei, ein solches Angebot anzunehmen.

3.2 Zur Teilnahme an dem Partnerprogramm muss der Partner über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein, über eine eigene E-Mail-Adresse und ein Bankkonto in der EU verfügen und zunächst das Anmeldeformular auf der SEP®-Website wahrheitsgemäß und vollständig ausfüllen. Insbesondere muss der Partner auf dem Formular die Website(n) benennen, mit der/denen er an dem Partnerprogramm teilnehmen möchte. Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars an Musenhof durch Anklicken des Buttons "Senden" akzeptiert der potentielle Partner den Vertrag in Bezug auf die von ihm im Formular benannte(n) Website(n). Nach Absenden des Formulars erhält er eine E-Mail, an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse als Bestätigung, dass sein Angebot bei Musenhof eingegangen ist und geprüft wird.

3.3 Musenhof wird das abgegebene Vertragsersuchen zur Teilnahme am Partnerprogramm binnen 10 Tagen prüfen. Nach längstens dieser Frist erhält der potentielle Partner von Musenhof eine weitere E-Mail an die von ihm im Formular angegebene E-Mail-Adresse, mit der Musenhof den Abschluss des Partnervertrages entweder ablehnt oder annimmt. Im letzteren Fall kommt mit Zugang dieser E-Mail bei dem Partner der Partnervertrag zustande (Vertragsschluss). Erhält der Partner kein Antwort-Mail, so gilt sein Angebot zur Teilnahme am Partnerprogramm als abgelehnt.

3.4 Nach bzw. mit dem Vertragsschluss werden Benutzername und Passwort freigeschaltet. Er hat ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit, sich in den Partnerbereich einzuloggen und an dem Partnerprogramm teilzunehmen. Hierüber wird der Partner in der E-Mail gemäß Ziffer 3.3, mit dem Musenhof das Vertragsangebot des Partners annimmt, informiert.


4. Partnerprogramm/Rahmenvertrag

Dem Partner stehen unterschiedliche Werbemittel zur Auswahl zur Verfügung. Die Werbemittel unterscheiden sich nach ihrer Größe und ihrem Text. Der Partner hat die Möglichkeit, einen oder mehrere dieser Werbemittel in die von ihm betriebenen Partnerseiten einzustellen. Zu diesem Zweck erhält er durch Anklicken des Banners auf der SEP®-Website einen Code mit seiner ID-Nummer und muss sodann diesen Code unverändert in seine Partnerseiten einfügen. Ab diesem Zeitpunkt werden Umsätze, die über diese Werbemittel generiert werden, von Musenhof gesondert unter der ID-Nummer des Partners erfasst. Für diese Umsätze erhält der Partner eine Vergütung gemäß Ziffer 7.


5. Pflichten des Partners

5.1 Der Partner verpflichtet sich, seine persönlichen Angaben, insbesondere seine E-Mail-Adresse und seine Bankverbindung stets aktuell zu halten. Änderungen und Aktualisierungen können bzw. müssen im persönlichen Partnerprofil (vgl. Ziffer 9.1) vorgenommen werden. Musenhof weist ausdrücklich darauf hin, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen, z.B. Änderungen der Vertragsbedingungen, Kündigungen etc. per E-Mail zugehen können. Aufgrund mangelnder Aktualisierung erlittene Nachteile des Partners gehen zu seinen Lasten. Insbesondere haftet Musenhof nicht für aufgrund falscher Bankdaten erlittene Vermögensnachteile.

5.2 Der Partner darf die von Musenhof angebotenen Werbemittel einschließlich der darin enthaltenen Links weder textlich, noch grafisch, noch in sonstiger Weise verändern. Ebenso wenig darf der Partner den ihm zur Verfügung gestellten Code mit ID-Nummer abändern. Er darf die Werbemittel nur auf solche Partnerseiten einstellen, die er mit seinem Antragsformular bei Musenhof angemeldet und angegeben hat. Änderungen (z.B. Relaunch) der Partnerseiten, die zu erheblichen Abweichungen in Inhalt und Form von der im Antragsformular angegebenen Partnerseiten führen, sind Musenhof umgehend zu melden.

5.3 Der Partner garantiert, der berechtigte Betreiber der von ihm für das Partnerprogramm angemeldeten Partnerseiten zu sein. Insbesondere garantiert er, dass er der Inhaber der Domain oder ihr rechtmäßiger Nutzer ist.

5.4 Der Partner garantiert weiter, dass die angemeldeten Partnerseiten einschließlich der Domain und deren Inhalte den jeweils anwendbaren, mindestens aber den deutschen gesetzlichen Bedingungen entsprechen, z.B. eine ausreichende Anbieterkennzeichnung enthalten und keine Rechte Dritter (insbesondere keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte) verletzen. Insbesondere garantiert der Partner, dass die auf den Partnerseiten bereitgehaltenen Inhalte nicht gegen strafgesetzliche oder jugendschützende Bestimmungen verstoßen, insbesondere keine pornographischen, jugendgefährdenden oder die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigende oder in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen, kriegsverherrlichende, nationalsozialistische oder volksverhetzende, zur Gewalt oder Rassenhass aufstachelnde oder beleidigende Inhalte oder Anleitungen zu Straftaten abrufbar sind.

5.6 Dem Partner ist es strengstens untersagt, die von Musenhof eingesetzte Software oder das Abrechnungssystem durch technische oder sonstige Mittel zu manipulieren, um dadurch etwa eine Zählung oder Registrierung von nicht tatsächlich im wirtschaftlichen Sinn stattfindenden Erfolgen, die eine Vergütungszahlung auslösen können, vorzutäuschen. Insbesondere ist es dem Partner untersagt, Umsätze für von Musenhof angebotene Produkte über die Verwendung seines Werbemittels zu erzwingen, vorzutäuschen und/oder künstlich herzustellen oder eigene Bestellungen über das Programm durchzuführen.

Der Partner hat das Spam-Verbot zu beachten. Danach ist es unzulässig, an dritte Personen unaufgefordert E-Mails mit kommerzieller Werbung zu schicken, es sei denn die Empfänger haben vor dem Empfang der ersten E-Mail zugestimmt („Opt In“-Verfahren). Bei Nichtbeachtung dieser Verpflichtung kann Musenhof den Partner mit sofortiger Wirkung vom Partner-Programm ausschließen. Teilnehmer, die trotz des Verbotes unerwünschte Werbung (Spam) versenden, stellen Musenhof von allen dadurch begründeten Ansprüchen Dritter gegen Musenhof in vollem Umfang frei. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt unberührt.

Dem Partner ist darüber hinaus strengstens untersagt, unautorisiert Informationen oder Texte zu den SEP® Produkten oder der Musenhof Klinik zu veröffentlichen.

5.7 Der Partner wird Musenhof unverzüglich informieren, wenn er von Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten, insbesondere aufgrund von Domainbezeichnungen oder sonstiger Verwendung von Namen und Symbolen in Anspruch genommen wird.

5.8 Der Partner trägt selbst die Verantwortung für die korrekte Angabe seiner über das Partnerprogramm generierten Einkünfte gegenüber den Steuerbehörden.


6. Pflichten von Musenhof

6.1. Musenhof wird dem Partner Werbemittel gemäß Ziffer 2 zum Einstellen in die vom Partner angemeldeten und von Musenhof für das Partnerprogramm akzeptierten Partnerseiten zugänglich machen.

6.2 Musenhof verwendet eine Software, welche die im Rahmen des Partnerprogramms ausschlaggebenden Transaktionen aufgrund der Links verfolgt und aufzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes System handelt, welches den Einsatz von Cookies voraussetzt, kann es sein, dass bei Nutzern, die in sog. Session-Verfahren arbeiten (d.h. der Kunde kann Cookies ablehnen) keine Vergütungsansprüche auslösenden Transaktionen aufgezeichnet werden. Das gleiche gilt für den Fall, dass die Software im Rahmen der in Ziff. 6.4 beschriebenen Verfügbarkeit kurzzeitig nicht erreichbar ist. Der Partner erkennt die Aufzeichnung der Software in diesem Rahmen als für die Abrechnung verbindlich an.

6.3 Musenhof führt für den Partner ein persönliches Partnerkonto gemäß Ziffer 9, das der Partner jederzeit einsehen und dort den aktuellen Stand der Umsätze sehen kann, die über seine Partnerseiten generiert wurden. Ebenso kann der Partner dort den aktuellen Stand seiner bereits erhaltenen und/oder ihm noch zustehenden Vergütung abfragen.

6.4 Die SEP®-Website und die Services, die Bestandteil des Partnerprogramms sind, sind von Musenhof täglich verfügbar zu halten. Nicht in die Verfügbarkeit eingerechnet werden dabei Ausfälle, die Musenhof nicht zu vertreten hat, geplante Unterbrechungen für Wartungsarbeiten, Hardware-Modifikationen, Recovery-Maßnahmen, sowie Unterbrechungen aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs von Musenhof (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Virenausbruch).



7. Vergütung

7.1 Musenhof gewährt dem Partner gemäß den auf der SEP®-Website jeweils im Partnerbereich veröffentlichten Regelungen eine Vergütung für alle Umsätze, die unmittelbar über Werbemittel generiert wurden („pay-per-sale“). Als unmittelbar über diese Werbemittel generiert gelten ausschließlich solche Umsätze, die über die SEP®-Website bestellt wurden, vorausgesetzt, dass der Aufruf der SEP®-Website unmittelbar vor der Bestellung über den vom Partner auf seine Partnerseiten integrierten Werbemittel erfolgt ist.

7.2 Eine Vergütung wird nur hinsichtlich der Umsätze ausbezahlt, die vom Kunden auf das Konto von Musenhof überwiesen wurden. Kommt das Geschäft zwischen Kunden und Musenhof nicht zustande und sind bereits Vergütungen an den Partner ausbezahlt worden, ist Musenhof berechtigt, diese umgehend zurückzufordern.


8. Haftungsfreistellung durch den Partner; Vertragsstrafe

8.1 Der Partner stellt Musenhof in folgenden Fällen von allen Ansprüchen Dritter frei und übernimmt die Kosten einer erforderlichen Rechtsverteidigung:

a) Ansprüche, die ein Dritter gegen Musenhof geltend macht, weil der Partner gegen seine Pflichten aus Ziff. 5 dieser Vereinbarung verstoßen hat oder auf einer Partnerseite Aussagen getroffen werden, die Musenhof zugerechnet werden können und auf denen Ansprüche von Dritten gegen Musenhof beruhen oder die geeignet sind, Ansprüche von Dritten gegen Musenhof zu verstärken.
b) Ansprüche Dritter, die auf unzulässigen Website-Eigenschaften und Website-Inhalten der Partnerseiten sowie unrichtigen Partnerangaben beruhen.
c) Ansprüche, die durch eine unrichtige oder unbefugte Nutzung der von Musenhof innerhalb des Partnerprogramms angebotenen Dienste verursacht wurden, wenn bei der Schadensentstehung die unrichtige oder unbefugte Nutzung durch den Partner oder einen Dritten, für dessen Nutzung der Partner die Verantwortung trägt, ursächlich sind, außer wenn der Partner nachweisen kann, dass er keinen Einfluss auf das Schadensereignis nehmen konnte.
d) Ansprüche aufgrund einer sonstigen Rechtsverletzung des Partners (z.B. Verletzung von Urheber- oder Markenrechten).

8.2 Der Partner ist verpflichtet, Musenhof eine pauschale Vertragsstrafe iHv € 10.000,00 zu bezahlen, wenn er auf den von ihm für das Partnerprogramm angemeldeten Partnerseiten Inhalte unterhält, die gegen Ziff. 5.5 oder 5.6 verstoßen (Verletzung von Urheber- oder Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Straf- oder Jugendschutzbestimmungen, Manipulation, Spam-Verbot). Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche durch Musenhof bleibt hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet.

9. Zahlung und Abrechnungsmodalitäten

9.1 Musenhof führt für den Partner im Partnerbereich der SEP®-Website ein persönliches Partnerprofil, in das sich der Partner mit seinem Benutzernamen und seinem Passwort jederzeit einloggen kann. Dort kann der Partner sowohl seine persönlichen Daten einsehen und ändern, als auch den aktuellen Stand seines Partnerkontos abfragen. Das Partnerkonto wird durch Musenhof wöchentlich aktualisiert. Für den Fall, dass der Partner einen oder mehrere Werbemittel in seine Website eingestellt hat, wird im Rahmen des Partnerkontos sowohl der aktuelle Stand der über diese Werbemittel generierten Umsätze aufgezeigt, als auch der aktuelle Stand der dem Partner danach zustehenden und/oder bereits ausbezahlten Vergütung.

9.2 Musenhof rechnet gegenüber dem Partner einmal pro Monat über die ihm gem. Ziffer 7 voraussichtlich zustehende Vergütung ab. Die Abrechnung wird dem Partner in seinem persönlichen Login Bereich offen gelegt und binnen vier Wochen ausgezahlt. Für jede Auszahlung erstellt Musenhof eine den Maßgaben der Steuergesetzgebung entsprechende Gutschrift, soweit ihm die hierfür erforderlichen Angaben des Partners vorliegen. Das Guthaben auf dem Partnerkonto wird nicht verzinst.

9.3. Die Gutschrift auf dem Partnerkonto und die Auszahlung der Vergütung erfolgt ggf. ohne abschließende Prüfung durch Musenhof dahingehend, ob dem Partner die gutgeschriebenen bzw. ausbezahlten Beträge nach den Bedingungen des Partnerprogramms, insbesondere nach den Vorschriften gemäß Ziffer 7, tatsächlich zustehen. Ist dies nicht der Fall, so ist Musenhof berechtigt, das Konto des Partners binnen einer Frist von 12 Wochen nach Gutschrift bzw. Auszahlung rückzubelasten oder den zur Auszahlung gelangten Betrag zurückzufordern. Musenhof bleibt auch nach dieser Frist die Rückforderung einer Zahlung vorbehalten, wenn Musenhof nachweist, dass die Gutschrift bzw. Auszahlung zu Unrecht erfolgt ist. Weder Gutschrift auf dem Partnerkonto noch Ausbezahlung an den Partner stellen ein Anerkenntnis durch Musenhof dar. 

10. Sach- und Rechtsmängelhaftung 

10.1 Musenhof wird auf der SEP®-Website eine Beschreibung geben, wie die Codenummern gemäß
Ziff. 4 auf den Partnerseiten installiert werden. Die Verantwortung für die korrekte Installation liegt bei dem jeweiligen Partner. Musenhof ist über die allgemeine Beschreibung hinaus nicht zur Unterstützung bei der Installation verpflichtet.
10.2 Der Partner ist verpflichtet, die Buchführung durch Musenhof in seinem persönlichen Partnerprofil gemäß Ziffer 9.1 regelmäßig zu überprüfen und offensichtliche Mängel in der Abrechnung unverzüglich, spätestens am 7. Tage seit der Aktualisierung zu rügen. Eine Aktualisierung findet jeweils wöchentlich statt. Nicht binnen dieser Frist gerügte offensichtliche Mängel gelten als genehmigt. 

11. Haftungsbegrenzung 

11.1. Für den Fall von Störungen bei der Vertragsabwicklung, die in den Verantwortungsbereich von Musenhof fallen, wird Musenhof alle angemessenen wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen ergreifen, um schnellstmöglich die vollständige Verfügbarkeit des SEP®-Website wieder herzustellen.

11.2. Musenhof übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass über das Partnerprogramm Umsätze erzielt werden. Musenhof übernimmt auch keine Gewähr für die Zahlungsfähigkeit von Kunden. Ebenfalls übernimmt Musenhof keine Gewähr für die Qualität und Gebrauchsfähigkeit der beworbenen Waren und Dienstleistungen oder für deren Eignung zu einem bestimmten Zweck.

11.3. Musenhof ist für den Inhalt von Websites Dritter nicht verantwortlich, die in direkter oder indirekter Weise auf die Website von Musenhof verweisen, Musenhof ist des Weiteren für keinerlei Schäden verantwortlich, für die eine Fehlerhaftigkeit von Software oder Hardware der Partner ursächlich ist sowie für Schäden, die auf Grund der mangelnden Verfügbarkeit oder der einwandfreien Funktionsweise des Internets entstanden sind.
11.4 Die Haftung von Musenhof ist auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten beschränkt. Die Höhe der Schadensersatzpflicht von Musenhof bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist auf die durchschnittliche monatliche erfolgsabhängige Vergütung gemäß dieser Vereinbarung beschränkt. Die Haftung von Musenhof für die leicht fahrlässige Verletzung von Nebenpflichten ist ausgeschlossen.

11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Ansprüche aus Produkthaftung.

11.6 Einer Pflichtverletzung von Musenhof steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

12. Höhere Gewalt

Musenhof haftet nicht für höhere Gewalt, insbesondere nicht, wenn aufgrund von Ereignissen, auf die Musenhof keinen Einfluss hat (z.B. Streik, Aussperrung, Krieg, Stromausfall, Naturgewalt, Viren¬ausbruch), das Partnerprogramm und der von Musenhof in diesem Zusammenhang angebotene Dienst unterbrochen, unzugänglich gemacht oder zerstört wird oder Daten beschädigt oder zerstört werden.

13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

13.2 Die Kündigung kann in Textform gemäß § 126 b) BGB erfolgen (E-Mail oder Telefax genügt).

13.3 Im Falle der Kündigung hat der Partner unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, sämtliche Werbemittel bzw. den zugrunde liegenden Code von der/den Website(s) des Partners zu entfernen.

13.4 Im Falle der Kündigung wird Musenhof im Rahmen der gewöhnlichen Abrechnungen abrechnen. Spätestens am 15. Tag des auf die Vertragsbeendigung folgenden Monats werden eventuell dem Partner noch zustehende Vergütung letztmalig abgerechnet und ausbezahlt.

14. Urheberrecht, Marke

Die Bezeichnung „SEP“ und „SEP-Diät“ sowie die Gestaltung der im Rahmen des Partnerprogramms zur Verfügung gestellten Werbemittel, Inhalte oder Daten einschließlich der von Musenhof verwendeten Werbeslogans sind urheber- und/oder markenrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht im Original oder einer ähnlichen Form genutzt, insbesondere nicht innerhalb von Domainnamen, im Quellcode einer Webseite oder im Webseitentext außerhalb der zur Verfügung gestellten Werbemittel verwendet werden, es sei denn Musenhof erteilt hierzu eine Genehmigung. Eine Verwendung des Begriffs „SEP“ oder eines ähnlichen Begriffs als Keyword in bezahlten Ergebnislisten von Suchmaschinen (z. B.: Google Adwords, Yahoo Search Marketing) ist verboten.

15. Unabhängigkeit der Vertragspartner

Musenhof und der Partner sind selbständige Parteien. Dieser Vertrag begründet keine Gesellschaft mit Außenwirkung im Rechtsverkehr sowie kein Arbeits-, Handelsvertreter-, Kommissionär- oder Anstellungsverhältnis und ermächtigt somit auch keine der Parteien, für beide gemeinsam oder die jeweils andere Partei rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben oder sie in sonstiger Weise zu verpflichten oder zu vertreten.

16. Datenschutz

Musenhof weist gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) darauf hin, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Musenhof beachtet alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verwendet die Daten der Partner nicht für andere Zwecke als solche, die in diesem Vertrag vorgesehen sind. Musenhof verkauft insbesondere keine Adressdaten und wird keine personenbezogenen Daten an Dritte weiterleiten.


17. Abtretungsverbot, Schlussbestimmungen

17.1. Der Partner kann seine Vergütungsansprüche gegen Musenhof weder abtreten noch verpfänden, außer die Abtretung stellt ein beiderseitiges Handelsgeschäft dar.

17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Partner Kaufmann ist, wird Ludwigshafen als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

17.3 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen der Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Schriftformklausel. Soweit im Rahmen dieser AGB von Schriftform die Rede ist, meint dies Textform im Sinne des § 126 b) BGB.